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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Angebot richtet sich an Letztverbraucher und Wiederverkäufer, die die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen oder in ihrer behördlichen und dienstlichen Tätigkeit verwenden. 

Alle Preisangaben sind in EURO (€), ohne MwSt. ausgewiesen. 

 

1. Geltungsbereich

 

1.1  Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag.

 

1.2  Andere Bedingungen sind für den Lieferer nur bindend, wenn sie von ihm schriftlich anerkannt worden sind. 

 

 

 

2. Angebot

 

2.1  Angebote sind freibleibend.

 

2.2  Die zum Angebot gehörenden Unterlagen - z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

2.3  An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

2.4  Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Besteller zumutbar sind, behält sich der Lieferer vor.

 

 

 

3. Vertragsschluß

 

3.1  Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. 

 

 

 

4. Preise

 

4.1  Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich der Kosten für Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage

 

4.2  In den Preisen sind nicht enthalten: 

 

zusätzliche Montage- und Anpassungskosten bei Erweiterung und Modernisierung bestehender Anlagen.

 

mit der Lieferung von Ersatzteilen verbundene Serviceleistungen.

 

bauseitige Handwerkerarbeiten und das dafür erforderliche Material

 

sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer. 

 

 

 

Lieferzeit

 

5.1  Die Lieferzeit beginnt mit dem Eintreffen der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, sowie der Aufhebung etwaiger Vorbehalte

 

5.2  Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflusses des Lieferers liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

 

5.3  Schadenersatzansprüche wegen Verzuges sind, soweit nicht gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

5.4  Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, ist der Lieferer berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit entsprechend verlängerter, angemessener Frist zu beliefern.

 

5.5  Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens verpflichtet zu sein. 

 

 

 

Versand und Gefahrenübergang

 

6.1  Alle Sendungen sind bis zum Eintreffen beim Käufer gegen Transportschäden und Transportverlust versichert. Tritt ein Transportschaden oder Transportverlust ein, so muß uns dies unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens gemeldet werden. Das beschädigte Gut ist zu unserer Verfügung zu halten.

 

6.2  Mit der Einbringung der Sendung in die Räume des Käufers geht die Gefahr auf ihn über. 

 

6.3 Die Versandkosten betragen in der zur Zeit gültigen Fassung:                                                                                    Warenwert bis 100 EUR : 5,00 EUR. Über 100 EUR entfallen die Versandkosten.

 

Aufstellung und Inbetriebnahme

 

7.1  Die von uns gelieferten Erzeugnisse werden durch unser Fachpersonal aufgestellt und in Betrieb gesetzt. Ferner übernehmen wir die erstmalige Einweisung des Benutzers.

 

7.2  Für Montagen gelten ergänzend unsere Montagebedingungen.

 

 

 

Zahlung

 

8.1  Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 

8.2  Abweichend gelten für Aufträge die nicht im Versandhandel abgewickelt werden (Dienstleistungen), soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen / Zahlungsmodi: 

1/3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung 

1/3 nach Auslieferung der bestellten Geräte / Anlage durch uns 

1/3 nach betriebsfertiger Übergabe der Geräte / Anlage 

jeweils innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung rein netto

 

8.3  Verzögert sich der Montagetermin ohne unser Verschulden, so erfolgt Rechnungsstellung zum vereinbarten Termin.

 

8.4  Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% pro Jahr, zu berechnen.

 

8.5  Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie wird nur zahlungshalber vorgenommen. Die Gutschrift erfolgt unter üblichem Vorbehalt. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.

 

8.6  Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. 

 

 

 

Eigentumsvorbehalt

 

9.1  Die Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Käufer bestehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die etwa durch Umtausch gelieferten Erzeugnisse.

 

9.2  Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verfügen. Wenn Vorbehaltswaren von dritter Seite in Anspruch genommen werden, ist der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen. Wir sind von dem Vorfall sofort verständigen.

 

9.3  Gerät der Käufer mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, wird er uns jederzeit Zutritt zu den Erzeugnissen gewähren und diese auf Verlangen an uns herausgeben. 

 

 

 

10. Gewährleistung und Schadenersatz

 

10.1 Die Erzeugnisse werden in der Ausführung und in der Beschaffenheit geliefert und gegebenenfalls montiert, die bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.

 

10.2 Für Lieferung fabrikneuer Erzeugnisse übernehmen wir eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Datum des Empfanges der Lieferung bzw. Abnahme der Anlage.

 

10.3 Bei Lieferung gebrauchter Gegenstände ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung verfällt ferner, wenn:

 

10.4 die Mängelrüge nicht unverzüglich geltend gemacht wurde,

 

10.5 Eingriffe oder Änderungen an den gelieferten Erzeugnissen von anderer Seite vorgenommen wurden.

 

10.6 der Mangel infolge ungünstiger Betriebsumstände, durch Verstöße gegen unsere Betriebsvorschriften, gegen unsere Montagebedingungen, gegen die anerkannten Regeln der Technik oder durch natürlichen Verschleiß eingetreten ist.

 

10.7 Bei berechtigter Beanstandung, z.B. bei Fabrikations- oder Materialfehlern, beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere bei Schäden, die nicht an den gelieferten Erzeugnissen selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

10.8 Für Vakuumartikel gelten unsere "Besonderen Gewährleistungen für Vakuumartikel".

 

 

 

 

 

11. Reparaturen

 

11.1 Reparaturen erfolgen außerhalb der Garantiezeit gegen Berechnung.

 

 

 

Nebenabreden

 

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

13.1 Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist Peißenberg.

 

13.2 Gerichtsstand ist Weilheim (Oberbayern), jedoch ist der Lieferer auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

 

 

 

Sonstiges

 

14.1 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

14.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

 

 

       -         Stand: November 2006 -

 

 

 

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